Steuererklärung

Hilfestellung zum Ausfüllen der Steuererklärung für Oikocredit-AnlegerInnen

Bedauerlicherweise gibt es keine Punkt-für-Punkt-Anleitung für die Deklaration der Oikocredit-Geldanlage in Ihrer Steuererklärung, denn jeder Kanton hat etwas andere Formulare oder Online-Erfassungen. Deshalb möchten wir Ihnen auf dieser Seite hilfreiche Orientierung geben.

  • Wohin gehört die Oikocredit-Geldanlage in der Steuererklärung?

    Die Oikocredit-Geldanlage ist im Wertschriften- und Guthabenverzeichnis als Wertschrift (Beteiligungsrecht, Partizipationsschein) auszuweisen. Je nach Kanton lauten die Kategorien in den Online-Steuererklärungen unterschiedlich. Zwei Beispiele:

    • Im Kanton Zürich kann unter "Wertschrift erfassen" die Art "Partizipationsschein" gewählt werden.
    • Im Kanton Bern ist Oikocredit unter "Aktien, Fonds- und sonstige Anteile, Genuss-Partizipationsscheine, Optionen" zu deklarieren.
  • Um was für eine Wertschrift handelt es sich?

    Es handelt sich um eine stimmrechtslose Eigenkapitalbeteiligung (Beteiligungsrecht, Partizipationsschein) an der Genossenschaft Oikocredit nach niederländischem Recht.

  • Wie lautet die Valoren-Nummer?

    Es gibt keine Valoren-Nummer.

    Es handelt sich um Beteiligungen an Oikocredit International mit Sitz in den Niederlanden. Verlangt Ihre Online-Steuererklärung zwingend die Angabe einer Valoren-Nummer, haben Sie die falsche Wertschriftenkategorie ausgewählt.

  • Wie lautet der Steuerwert oder Nennwert?

    Der Steuerwert entspricht dem Nennwert (das heisst: der Steuerwert beträgt 100% des Nennwertes).

      • Wenn Sie in Schweizer Franken angelegt haben, beträgt der Steuer- und Nennwert pro Beteiligung CHF 250.-
      • Falls Sie in Euro angelegt haben, beträgt der Steuer- und Nennwert pro Beteiligung EUR 200.-

    Auf Ihrem Kontoauszug finden Sie rechts unter "Bestand am 31.12." sowohl Ihre Stückzahl Beteiligungen wie auch (in Klammern) den totalen Nenn- und Steuerwert Ihrer gesamten Anlage.

  • Muss ich den Wert pro Stück oder die Summe meiner Anlage angeben?

    In einzelnen Kantonen ist beides möglich. Zentral ist, dass der summierte Steuerwert, der in der Steuererklärung resultiert, mit der Angabe auf Ihrem Kontoauszug übereinstimmt. Bei Online-Steuererklärungen ist je nach Kanton und Vorliebe die eine oder andere Erfassungsart vorgesehen. Zwei Beispiele:

    • Im Kanton Zürich ist unter "Wertart" die "Stückzahl" (Angabe der Stückzahl gemäss Kontoauszug), der "Steuerwert pro Stück" (CHF 250 resp EUR 200) und die Dividende ("Ertrag", pro Stück und total) anzugeben.
    • Im Kanton Bern ist standardmässig die Berechnungen nach Stück vorgesehen (Angabe der Stückzahl gemäss Kontoauszug, Steuerwert pro Stück (CHF 250 resp EUR 200) und Dividende pro Stück). Alternativ kann die "manuelle Berechnung" aktiviert werden, damit können Sie den gesamten Bruttoertrag (Dividende) und Steuerwert (Summe gemäss Kontoauszug) angeben.
  • Wie ist der Wechselkurs EUR-CHF?

    Den Wechselkurs finden Sie auf der Website Ihres kantonalen Steueramtes: 
    Per Stichtag 09.06.2023 lag dieser bei 1 EUR = 0.97165064 CHF (relevant für die Dividende; "Einkommen")
    Per Stichtag 31.12.2023 lag dieser bei 1 EUR = 0.929700 CHF ("Vermögen")

    Achtung: Es gibt einen anderen Wechselkurs für «Vermögen» (=Kontostand bei Oikocredit) und «Einkommen» (=Dividende). Bitte prüfen Sie den gültigen Wechselkurs bei Ihrem Kantonalen Steueramt. Hier ein Beispiel aus dem Kanton Thurgau: Umrechnungskurse 2023: Euro und Dollar (tg.ch)

  • Unterliegt die Dividende der Schweizer Verrechnungssteuer?

    Nein, die Dividende ist frei von Schweizer Verrechnungssteuern. Sie wird im Ausschüttungsjahr als Vermögensertrag versteuert.

  • Ich reinvestiere die Dividende (Aufstockung). Wie muss ich das angeben?

    Bei Reinvestition der Dividende (Aufstockung) ist dies in der Steuererklärung anzugeben als Zugang durch Kauf.

  • Ich spende (teilweise) meine Dividende. Wie muss ich das angeben?

    Gespendete Dividenden sind gleichwohl als Vermögensertrag zu deklarieren. Ein Abzug des gespendeten Betrags vom steuerbaren Einkommen ist nicht möglich.

  • Warum erscheint mein Kauf- oder Verkaufauftrag aus dem Dezember nicht im Kontoauszug?

    Alle Käufe und Verkäufe von Beteiligungen werden im Folgemonat nach Eingang der Zahlung resp. des Auftrages abgewickelt. Das bedeutet:

    • Verkaufsaufträge, die wir im Dezember erhalten, werden per 1. Januar des Folgejahres wirksam. Für die Steuererklärung zum Stichtag 31.12. sind diese nicht relevant.
    • Käufe: Bei Zahlungen für Käufe, die wir im Dezember erhalten, werden die Beteiligungen per 1. Januar des Folgejahres gezeichnet und erscheinen somit nicht im Kontoauszug zum Jahresende. Als Beleg für diese Zahlung nutzen Sie unsere Bestätigung des Zahlungseingangs, die Sie postalisch oder elektronisch separat erhalten haben.
  • Ich finde das Datum meiner Käufe/Verkäufe nicht auf dem Kontoauszug

    Aus Versehen wurden die Details mit dem Transaktionsdatum/Werststellungsdatum nicht auf den Kontoauszügen aufgedruckt. Wir entschuldigen uns für dieses Versehen. Da der Steuerwert jeder Beteiligung an Oikocredit immer gleich bleibt (identisch mit dem Nennwert, d.h. CHF 250 pro Stück bzw. EUR 200 pro Stück), beeinflusst das Datum den Steuerwert nicht.

    Mit folgenden Tipps kommen Sie ans Ziel:  

    1. Jede/r AnlegerIn sollte nach erfolgter Transaktion (Kauf/Verkauf) eine schriftliche Bestätigung von uns erhalten haben. Bitte schauen Sie in Ihren Unterlagen nach.  

    2. In MyOikocredit sind alle Transaktionen ersichtlich mit Datum; MyOikocredit AnlegerInnen haben jeweils auch Bestätigungen per E-Mail erhalten.  

    3. Wenn Sie den Monat Ihrer Einzahlung wissen (aber nicht den genauen Tag), können Sie einfach den Monatsersten des Folgemonats als Transaktionsdatum angeben. Zum Beispiel: Sie haben am 4. März 250 Franken einbezahlt. Dann geben Sie bitte als Transaktionsdatum für den Kauf den 1. April an.  

    4. Wenn Sie den Monat Ihrer Rückzahlung kennen, können Sie einfach als Transaktionsdatum den 1. des jeweiligen Monats angeben.  

    5. Wenn Sie uns anrufen bzw. uns auf info@oikocredit.ch ein Mail senden, können wir Ihnen die fehlenden Daten nennen bzw. Ihnen einen detaillierteren Auszug zusenden. 

  • Welchen Termin muss ich für die Dividende angeben?

    Die Dividende für das Geschäftsjahr 2022 hat das Datum des Zuflusses am 09.06.2023.

Stand: 06.02.2024. Alle Angaben ohne Gewähr.